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Energienews


16.06.2015

Rücknahme von elektrischen Energiespeichern

Für stationäre elektrische Energiespeicher, die in Photovoltaik-Anlagen oder sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen, wurde es ein neues Branchenrücknahmesystem eingerichtet.

Die Vertreiber solcher Speicher (Industriebatterien) sind zwar weiterhin verpflichtet, die ausrangierten Modelle von ihren Kunden unentgeltlich entgegenzunehmen – jedoch entfällt der organisatorische und finanzielle Aufwand, diese individuell den jeweiligen Herstellern zukommen zu lassen, die laut Gesetz für die Entsorgung verantwortlich sind. Das Rücknahmesystem soll sicherstellen, dass alle zurückgenommenen Systeme im Auftrag der Herstellergemeinschaft beim Vertreiber abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.

Zuständig hierfür ist die Gemeinsame Rücknahmesystem Servicegesellschaft (GRS) mbH, eine 100-prozentige Tochter der Stiftung GRS Batterien. Sie stellt interessierten Vertreibern Sammel- und Transportbehältnisse für die ausrangierten stationären Energiespeicher zur Verfügung. Für die Verkäufer – zum Beispiel Handwerksbetriebe – entfallen damit aufwendige Sortier- und Weitergabepflichten. Die Hersteller wiederum profitieren, da ihnen die Entsorgung abgenommen wird.

Entwickelt wurde die Lösung von der GRS zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) sowie dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). An dem System können sich aber auch Hersteller beteiligen, die nicht in einem der genannten Verbände organisiert sind. Sie müssen dafür – wie alle anderen Unternehmen – einen Vertrag mit der GRS abschließen.




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