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Stefan Uhlig

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Energienews


02.05.2016

KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme

Zum 1. Mai 2016 hat die KfW das Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen eingeführt. Das Merkblatt zum Programm 294 wurde angepasst:

Die Antragsberechtigung von Contractingunternehmen wurde zwischenzeitlich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) abgestimmt. Antragsberechtigte Unternehmen, die Contractingdienstleistungen gemäß DIN 8930-5 erbringen, müssen der Hausbank den Entwurf des Contracting-Vertrages und die Bestätigung zum Contractingvorhaben (Formularnummer 600 000 3733) vorlegen.

Die Hinweise zur Datenweitergabe wurden sowohl im Merkblatt als auch in der Bestätigung zum Kreditantrag KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme (294) (Formularnummer 600 000 3692) angepasst.

Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter www.kfw.de/konditionen. Das aktuelle Merkblatt, die Bestätigung zum Kreditantrag KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme (294) sowie die Bestätigung zum Contractingvorhaben können nach dem Login im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal herunterladen werden.




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